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Beurlaubung

Beurlaubungen von bis zu drei Tagen müssen schriftlich und formlos bei der Klassenleitung beantragt werden, mindestens fünf Werktage vor dem geplanten Termin. Dies gilt auch, wenn nur einzelne Schulstunden betroffen sind. Die Klassenleitung entscheidet gemeinsam mit dem Klassenteam über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.


Beurlaubungen, die länger als drei Tage dauern, müssen schriftlich und formlos bei der Schulleitung beantragt werden. Damit die Schule genügend Zeit hat, den Antrag zu prüfen und den Unterricht zu organisieren, sollte der Antrag mindestens zwei bis vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung eingereicht werden. Bei besonders langen Beurlaubungen empfiehlt es sich, den Antrag so früh wie möglich – ein bis zwei Monate im Voraus – zu stellen.


Bitte beachten: Verpasster Unterrichtsstoff muss von den Schüler*innen eigenständig nachgeholt werden. Wenn möglich können Aufgaben zur Bearbeitung vorab mitgegeben werden.


Wichtig: Beurlaubungen, die direkt vor oder nach den Schulferien liegen, sind nicht erlaubt und werden in jedem Fall abgelehnt.

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