Hier sehen Sie die für die kommende Woche geltende Corona-Stufe, basierend auf dem Corona-Stufenplan für die Berliner Schulen. Auf Seite 2 des Stufenplans finden Sie alle wichtigen Informationen für die Grundschule.
Corona-Stufe:
rot - Maskenpflicht für alle Klassenstufen in geschlossenen Räumen
Zeitraum:
Ab 22.02.2021
Veröffentlicht am: 19.02.2021
Achtung ab dem 22.02.2021 kommen die 1. - 3. Klassen im tageweisen Wechselunterricht wieder zur Schule. Die genaueren Informationen erhalten Sie durch die Klassenlehrer.
Für die Klassenstufen 4 - 6 findet weiterhin saLzH (schulisch angeleitetes Lernen zu Hause). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Brief der Schulleitung vom 15.02.2021 und dem neuen Muster-Hygieneplan vom 11.01.2021.
Ab dem 22.02.2021 steht den Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, weiterhin eine Notbetreuung im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Ressourcen zu. Sollten Sie einen Anspruch auf Betreuung haben, melden Sie dies bitte in der EFÖB an.
Quarantänemaßnahmen vom 2.11.2020 bis 12.11.2020
Hier finden Sie die vom 05.11.2020 verfasste Stellungnahme des Referats- und Dienststellenleiters Herr Wasmuth zu den Quarantänemaßnahmen an der Renée-Sintenis-Grundschule.
aktualisiert: 06.11.2020
aktualisiert: 05.05.2020
Wie sieht das Alternativszenario der Schule aus, sollten die Infektionszahlen weiter steigen?
Jede Schule musste im Vorfeld ein sogenanntes Alternativszenario erstellen, welches individuell auf die Schule angepasst ist. Hier sehen Sie das Alternativszenario der Renée-Sintenis-Grundschule.
aktualisiert: 30.10.2020
Wie sollen wir uns verhalten, wenn unser Kind allgemeine Symptome einer akuten Atemwegserkrankung zeigt?
Grundsätzlich gilt, wie bisher auch, dass akut erkrankte Kinder nicht in die Schule gebracht werden sollen. Bitte denken Sie daran, die Schule über eine Erkrankung Ihres Kindes zu informieren.
Von den akuten Atemweginfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder Husten ohne Fieber oder anderen der o.g. Symptome zu unterscheiden. In diesen Fällen gibt es zunächst keinen unmittelbaren Anlass für die Schule, Ihr Kind nicht aufzunehmen.
Folgendes Ablaufschema kann Unterstützung bieten.
aktualisiert: 27.08.2020
Ist mein Kind verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen?
Wer einen Ausnahmetatbestand der Infektionsschutz-Verordnung in Anspruch nehmen will, muss das der Schule nachweisen. Bei z.B. gesundheitlichen Gründen durch eine ärztliche Bescheinigung.
Schulleitungen sind berechtigt, ein ärztliches Attest einzufordern, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann.
aktualisiert: 27.08.2020
Wie sieht der aktuelle Hygieneplan der Schule hinsichtlich der Coronavirusinfektion aus?
aktualisiert: 19.02.2021
Wie versorgen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler während der Schulschließung mit Lernmaterialien?
Die Lehrkräfte versorgen die Schülerinnen und Schüler während der Schulschließung bestmöglich mit Lernmaterialien und stellen diese zum selbstständigen Lernen zur Verfügung.
aktualisiert: 19.04.2020
Wie erhalten die Eltern Informationen von Schulleitung?
Die Schulleitungen informieren Eltern über die Elternvertreter bzw. über den GEV Vorsitzenden.
Wo erhalten Eltern von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weitere aktuelle Informationen?